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   BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95   

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https://dejure.org/1995,11060
BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95 (https://dejure.org/1995,11060)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1995 - VII R 3/95 (https://dejure.org/1995,11060)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - VII R 3/95 (https://dejure.org/1995,11060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Abgabenbefreiungen und Abgabenvergütungen und marktordnungsrechtlichen Subventionen - Der nach Ausfuhrerstattungsrecht Erstattungsberechtigte - Antrag auf Bestätigung der bestimmungsgemäßenVerwendung von Marktordnungswaren durch Lieferung an die ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.08.1993 - VII B 80/93

    Eingangsabgabenfreie Truppenzollgutverwendung der sowjetischen Streitkräfte

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Es erübrigt sich somit, auf die weitere Frage einzugehen, ob die in Berlin (West) ansässige Klägerin überhaupt als berechtigter Lieferer i. S. von Art. 16 Abs. 2, Art. 1 Nr. 4 AAV in Betracht gekommen wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210).

    Die AnO, die als Bundesrecht fortgilt (BFH/NV 1994, 210), sieht in § 1 Abs. 2 für den Fall der Ausfuhr Abgabenbefreiungen oder -vergünstigungen vor, die in den Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetzen geregelt sind.

  • BFH, 25.04.1978 - VII R 2/75

    Nur der Anspruch auf Auszahlung des Ausfuhr-Erstattungsbetrages, nicht die

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Der Senat hat in seinem von der Revision selbst angeführten Urteil vom 25. April 1978 VII R 2/75 (BFHE 125, 138, BStBl II 1978, 464) entschieden, daß der nach Ausfuhrerstattungsrecht Erstattungsberechtigte nur den "reinen Zahlungsanspruch", nicht aber die Rechtsposition aus dem Erstattungsrechtsverhältnis abtreten kann.

    Seine Erfüllung ist eine Voraussetzung für die Gewährung der Erstattung; er ist nicht, wie die Klägerin meint, ein mit dem Zahlungsanspruch übergehendes "Nebenrecht", und kann von der Klägerin auch nicht im Wege der Prozeßstandschaft geltend gemacht werden (BFHE 125, 138, 142).

  • BFH, 13.05.1987 - VII R 37/84

    Schutzwürdige Vertrauenslage - Merkblatt

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Der Vertrauensgrundsatz, auf den die Klägerin sich beruft, gilt zwar allgemein auch im Verwaltungsrecht und nicht nur im Steuerrecht (Senat, Urteil vom 13. Mai 1987 VII R 37/84, BFHE 150, 108, 112, BStBl II 1987, 606), doch kann nach den getroffenen Feststellungen ein Vertrauenstatbestand nicht angenommen werden.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren -

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Die Frage, ob insoweit das frühere nationale Außenwirtschaftsrecht oder die später in Kraft getretenen, jedoch im Zeitpunkt der Vorentscheidung bereits geltenden Vorschriften des Zollkodex (ZK) -- Art. 161 -- und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung (ZK- DVO) heranzuziehen wären (vgl. einerseits Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. November 1987 9 C 3/87, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 12; andererseits Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl. 1993, § 101 Anm. 6), stellt sich nicht.
  • BFH, 27.09.1994 - VII R 75/93
    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Die Frage des Verhältnisses zwischen Truppenzoll- und Ausfuhrerstattungsrecht, das im Beitrittsgebiet gemäß Art. 10 Abs. 2 -- sekundäres Gemeinschaftsrecht -- bzw. Art. 8 -- innerstaatliches Recht -- des Einigungsvertrages gilt (vgl. auch Senat, Urteil vom 27. September 1994 VII R 75/93, BFHE 176, 83, 85) [BFH 27.09.1994 - VII R 75/93], stellt sich nicht.
  • BFH, 17.02.1987 - VII R 21/84

    Prozeßzinsen - Ausfuhrvergünstigung - Anspruch auf Auszahlung

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Ausfuhrerstattungen, wie sie hier aufgrund der beantragten Bestätigungen erstrebt werden sollten, sind weder Abgabenbefreiungen noch -vergütungen; sie sind vielmehr marktordnungsrechtliche Subventionen (Senat, Urteil vom 17. Februar 1987 VII R 21/84, BFHE 149, 15, 17, BStBl II 1987, 368 m. N.; vgl. auch -- für die Gewährung von Ausgleichsbeträgen Währung -- Urteil vom 17. Februar 1988 VII R 68/86, BFHE 152, 377, 379 m. N.), besondere (marktordnungsrechtliche) Vergünstigungen, die nicht als abgabenrechtliche Vergütungen angesehen werden können, auch wenn bestimmte abgabenrechtliche Vorschriften für erstattungsrechtliche Verwaltungsakte sinngemäß gelten (z. B. § 20 AEV).
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 68/86
    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
    Ausfuhrerstattungen, wie sie hier aufgrund der beantragten Bestätigungen erstrebt werden sollten, sind weder Abgabenbefreiungen noch -vergütungen; sie sind vielmehr marktordnungsrechtliche Subventionen (Senat, Urteil vom 17. Februar 1987 VII R 21/84, BFHE 149, 15, 17, BStBl II 1987, 368 m. N.; vgl. auch -- für die Gewährung von Ausgleichsbeträgen Währung -- Urteil vom 17. Februar 1988 VII R 68/86, BFHE 152, 377, 379 m. N.), besondere (marktordnungsrechtliche) Vergünstigungen, die nicht als abgabenrechtliche Vergütungen angesehen werden können, auch wenn bestimmte abgabenrechtliche Vorschriften für erstattungsrechtliche Verwaltungsakte sinngemäß gelten (z. B. § 20 AEV).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19

    Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte

    a) Eine Berufung auf die Grundsätze von Treu und Glauben gilt auch im Steuerrecht (BFH-Urteile vom 6. Juli 2016 - X R 57/13, BFHE 256, 1, BStBl II 2017, 334, Rn. 16, und vom 13. Juli 1995 - VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278, Rn. 16) und ist (bereits) gegenüber einer Steuerfestsetzung möglich; eines gesonderten Billigkeitsverfahrens bedarf es dazu nicht (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2011 - XI R 30/09, BFHE 233, 18, BStBl II 2011, 613, Rn. 27, m.w.N.).

    Dazu zählen nicht unverbindliche Empfehlungen, da diese nicht Grundlage schützenswerten Vertrauens bilden können (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1995 - VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278, Rn. 16).

  • BFH, 16.07.1996 - VII R 97/94

    Voraussetzungen eines Zollschuldentstehungstatbestandes - Entziehung von Waren

    Die Belieferung ausländischer Stationierungsstreitkräfte könnte (wie im Ausfuhrerstattungsrecht; Senat, Urteil vom 13. Juli 1995 VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278) als Sonderfall der Ausfuhr gelten (vgl. auch § 3 Abs. 4 AnO).

    Die truppenzollrechtlichen Bedingungen für das Verfahren und die Abgabenfreiheit ergeben sich nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 31. August 1993 VII B 80/93, BFH/NV 1994, 210; vgl. auch BFH/NV 1996, 278) für Fälle der hier vorliegenden Art -- Lieferung von Waren aus einem besonderen Zollverkehr aus dem Bundesgebiet in seinem früheren Umfang -- jedenfalls in erster Linie aus der einigungsrechtlich fortgeltenden AnO.

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 20/95

    Anspruch auf Ausfuhrerstattung bei Warenausfuhr und Lieferung der Ware an ein

    Eine an die Erstattungslagerung in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) unmittelbar anschließende erstattungsbegründende Belieferung eines Seeschiffs (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a, 1. Gedankenstrich, Art. 32 Abs. 1 VO) -- der Ausfuhr gleichgestellter Vorgang (Senat, Urteil vom 13. Juli 1995 VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278, für Lieferungen an Streitkräfte) -- ist nicht erfolgt.
  • BFH, 04.06.1996 - VII R 92/95

    Abgabenbefreiung für Truppengut der sowjetischen Streitkräfte - Lieferung

    Da Art. 1 Nr. 4 AAV das Aufenthaltsgebiet als Gebiet der neuen Bundesländer mit Berlin (Ost) definiert, hat der Senat (BFH/NV 1994, 210; vgl. auch Urteil vom 13. Juli 1995 VII R 3/95, BFH/NV 1996, 278) gefolgert, daß bei Lieferungen durch Personen mit Sitz im alten Bundesgebiet oder Berlin (West) Art. 16 Abs. 2 AAV nicht eingreift und daß insoweit die Vorschriften des innerstaatlichen Truppenzollrechts anwendbar sind.
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